Aufnahme
Aufnahmebedingungen
für die 7. Klassen
Zum Schuljahr 2011/12 werden maximal 15 Schüler/innen mit erster Fremdsprache Französisch und 86 Schüler/innen mit erster Fremdsprache Englisch aufgenommen. Die Plätze für Schüler/innen mit erster Fremdsprache Französisch und die für die erste Fremdsprache Englisch werden in getrennten Verfahren vergeben.
Bei Übernachfrage (mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze) sehen die gesetzlichen Vorgaben vor, dass vorab alle Bewerber/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden.
Für die verbleibenden Bewerber/innen allgemein die Regelung gilt: Es werden bis zu 10 % Härtefälle aufgenommen. Ein Härtefall liegt insbesondere dann vor, wenn „durch besondere familiäre oder soziale Situationen außergewöhnliche, das Übliche bei weitem überschreitende Belastungen entstehen würden oder entstanden sind, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule im jeweiligen Einzelfall unzumutbar erscheinen lassen". Geschwisterkinder fallen nicht automatisch unter die Härtefallregelung.
Mindestens 60 % der Bewerber/innen werden nach festgelegten Kriterien aufgenommen. 30% der Plätze werden ausgelost.
Als Kriterium für die Aufnahme hat die Schulkonferenz sowohl für Schüler/innen mit erster Fremdsprache Englisch als auch für die mit erster Fremdsprache Französisch die Durchschnittsnote der Förderprognose der Grundschule festgelegt. Gibt es mehr Bewerber mit gleicher Durchschnittsnote als Plätze vorhanden sind, so entscheidet das Los.
Meyer
Schulleiterin

